ERGO Zahnzusatzversicherung
Privatpatient beim Zahnarzt
ERGO Zahnzusatzversicherung: Privatpatient beim Zahnarzt
Bis 100 % Kostenübernahme für Zahnbehandlungen
Günstige Beiträge für Einsteiger

4.280 Bewertungen

ERGO Zahnzusatzversicherung
Privatpatient beim Zahnarzt
Ein strahlendes Lächeln und ein fester Biss – so wünschen wir uns unsere Zähne. Mit den Tarifen der ERGO Zahnzusatzversicherung sichern Sie sich die bestmögliche Behandlung als Privatpatient beim Zahnarzt.
Das flexible Baukastenprinzip der ERGO Krankenversicherung ermöglicht einen Versicherungsschutz individuell nach Ihren Wünschen. Von günstigen Einsteigertarifen bis perfektem Rundumschutz ist alles möglich, inklusive eines Tarifs mit Sofortleistung, wenn die Zahnbehandlung bereits begonnen hat.
Die Tarifbausteine der ERGO Zahnzusatzversicherung im Überblick:
ZAB (+ZAE): Bis zu 90 Prozent Kostenübernahme für Zahnersatz
ZBB (+ZBE): Bis zu 100 Prozent Kostenübernahme für Zahnbehandlung und Prophylaxe
Tarife mit Komplettschutz
Berechnen Sie mit Ihrem Geburtsjahr die Beiträge für die Tarif-Übersicht.
Berechnung auf Basis Ihres Geburtsjahres
Die Testkriterien haben wir unterteilt in sechs unterschiedliche Bereiche:
Leistung für Zahnersatz
Leistung für Zahnbehandlungen
Leistung für Zahnerhalt / PZR
Leistung für Kieferorthopädie (KFO) Kinder
Vertragsbedingungen
Leistungsbegrenzungen
Die detailierten Bewertungskriterien können Sie der So bewerten Wir Seite entnehmen.
ERGOZAB+ZAE+ZBB+ZBE
Tarifnote
98 / 100 Punkte
Keine Gesundheitsfragen
Bitte Geburtsjahr angeben
Tarife für Zahnersatz
Berechnen Sie mit Ihrem Geburtsjahr die Beiträge für die Tarif-Übersicht.
Berechnung auf Basis Ihres Geburtsjahres
Die Testkriterien haben wir unterteilt in sechs unterschiedliche Bereiche:
Leistung für Zahnersatz
Leistung für Zahnbehandlungen
Leistung für Zahnerhalt / PZR
Leistung für Kieferorthopädie (KFO) Kinder
Vertragsbedingungen
Leistungsbegrenzungen
Die detailierten Bewertungskriterien können Sie der So bewerten Wir Seite entnehmen.
ERGODentalSchutz 75
Tarifnote
49 / 100 Punkte
Keine Gesundheitsfragen & monatlich kündbar
Bitte Geburtsjahr angeben
ERGODentalSchutz 90
Tarifnote
50 / 100 Punkte
Keine Gesundheitsfragen & monatlich kündbar
Bitte Geburtsjahr angeben
ERGODentalSchutz 100
Tarifnote
52 / 100 Punkte
Keine Gesundheitsfragen & monatlich kündbar
Bitte Geburtsjahr angeben
Die ERGO Zahnzusatzversicherung: Erfahrung & Informationen
„Das beste für die Zähne“ lautet der Slogan der ERGO Zahnversicherung und verspricht die Behandlung als Privatpatient beim Zahnarzt. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung können privatärztliche Zusatzleistungen abgesichert werden.
Insgesamt umfasst das Portfolio der ERGO neun Zahnzusatzversicherungen, kombinierbar aus fünf unterschiedlichen Tarifbausteinen. Die Tarife ZAB und ZBB sind jeweils Basisbausteine für Zahnbehandlung bzw. Zahnersatz mit solider Grundabsicherung. Sie können einzeln oder gemeinsam abgeschlossen werden.
Die beiden Ergänzungsbausteine ZAE für Zahnersatzmaßnahmen und ZBE für Zahnbehandlung und Prophylaxe dienen zur Aufstockung der Versicherungsleistung. Sie können beispielsweise die Kombination ZAB+ZBB oder ZBB+ZBE abschließen. Den umfassendsten Versicherungsschutz erhalten Sie durch Verknüpfung aller vier Tarife zur Zahnversicherung ERGO ZAB+ZAE+ZBB+ZBE.
Die Details zu den Leistungsinhalten der einzelnen Tarife finden Sie direkt auf der Tarifseite. Im folgenden erhalten Sie einen Überblick der allgemeinen Tarifbedingungen.
Allgemeine Tarif- und Versicherungsbedingungen der ERGO Zahntarife
- Ist ein Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn notwendig?
Nein, ein Heil- und Kostenplan (HKP) muss nicht eingereicht werden. Dennoch ist es empfehlenswert, den HKP vor einer Behandlung bei der Versicherungsgesellschaft anzuzeigen. So wissen Sie vorab, welcher Betrag der Rechnung durch die ERGO erstattet wird. - Welcher maximale GOZ Höchstsatz wird erstattet?
Für die privatärztliche Versorgung kann der Zahnarzt bis zum 3,5-fachen Satz der jeweiligen Gebührenziffer nach GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) abrechnen. - Sind Behandlungen im Ausland oder durch einen Arzt ohne Kassenzulassung versichert?
Ja. Sie können zu einem Zahnarzt Ihrer Wahl gehen, auch wenn dieser keine Kassenzulassung oder seine Zahnarztpraxis im Ausland hat. Die ERGO nimmt in diesen Fällen eine Vorleistung der GKV je nach Zahnbehandlung an. - Gibt es ein Preis-Leistungsverzeichnis?
Nein, in den AVB der ERGO Zahnzusatzversicherung ist kein Preis-Leistungsverzeichnis enthalten. Es gelten lediglich die Höchstsätze nach GOZ sowie die tariflichen Leistungsinhalte. - Sind während der ersten Versicherungsjahre Höchstgrenzen zu beachten?
Ja. Die Höchstgrenzen gelten pro Tarifbaustein für die Dauer der ersten vier Jahre. Im Premiumtarif mit insgesamt vier Bausteinen können Sie innerhalb der ersten vier Jahre insgesamt 4.000 Euro durch die Versicherung in Anspruch nehmen.Die Erstattungshöchstbeträge je Tarifbaustein sind:
Im ersten Versicherungsjahr: bis zu 250 Euro
In den ersten beiden Versicherungsjahren: bis zu 500 Euro
In den ersten drei Versicherungsjahren: bis zu 750 Euro
In den ersten vier Versicherungsjahren: bis zu 1.000 Euro - Gibt es eine Wartezeit zu Versicherungsbeginn?
Nein. Sie können direkt nach Versicherungsbeginn Leistungen aus der Zahnversicherung beanspruchen und Rechnungen einreichen.
Annahmerichtlinien und Antragstellung ERGO Zahnzusatzversicherung
- Für wen ist die Zahnversicherung der ERGO abschließbar?
Als grundlegende Aufnahmevoraussetzungen gelten die Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Wohnsitz in Deutschland. Fällt eine dieser beiden Voraussetzungen weg, führt dies zur Beendigung der Zahnzusatzversicherung. - Wie ist die Beitragsentwicklung der Tarife?
Sämtliche Tarifbausteine der ERGO Krankenversicherung sind ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Hierdurch kommt es zu regelmäßigen Beitragsanpassungen bei Erreichen gewisser Altersstufen. Der Vorteil dabei: in jungen Jahren ist die Zahnversicherung günstiger.
Beitragsanpassungen erfolgen bei Erreichen des 21., 31., 41. und 51. Lebensjahres. - Wie ist Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist?
Nein. Sie können die Tarife jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist wieder kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Damit sind Sie sehr flexibel und können die Zahnzusatzversicherung auch kurzfristig wieder beenden. - Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Nein. Die Mitversicherung fehlender Zähne ist bei der ERGO private Krankenversicherung nicht möglich. Dennoch ist der Tarif auch dann abschließbar, wenn Sie gegenwärtig Zahnlücken haben. Die Versorgung dieser Zahnlücken mit Zahnersatz ist von den Leistungen dann ausgeschlossen. - Ist die Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung abschließbar?
Ja, alle Tarifbausteine können auch während einer laufenden oder angeratenen Behandlung abgeschlossen werden. Leistungen für diese Zahnbehandlungen sind jedoch ausgeschlossen. - Sind Gesundheitsfragen bei Antragstellung zu beantworten?
Nein. Für den Abschluss der Zahnzusatzversicherung müssen Sie keine Gesundheitsfragen beantworten. Demzufolge ist Ihr aktueller Zahnzustand für das Zustandekommen der Versicherung nicht relevant. Jedoch sind fehlende Zähne und laufende Maßnahmen von der Leistung ausgeschlossen. Die Versicherungsgesellschaft prüft bei der ersten Inanspruchnahme einer Kostenerstattung, inwiefern die Maßnahme bereits vor Versicherungsbeginn laufend oder beabsichtigt war.
Erstattungsbeispiele mit den Tarifen der ERGO Zahnversicherung
*Alle Beispiele sind ungefähre Angaben. Die tatsächlichen Behandlungskosten variieren je nach Region und Zahnarzt.
Persönliche Beratung
Daniel Seeger und sein Service-Team freuen sich auf Ihre Anfragen und beraten Sie gern!
Sie erreichen uns werktags von 8.00 – 20.00 Uhr. Rufen Sie uns einfach an.
Telefon 06201-8462511
4.280
Kundenmeinungen
Sterne-Bewertungen