Krankenhaus-Zusatzversicherung
Ein- oder Zweibett-Zimmer ab 2,49 Euro
Mehr Ruhe und Privatsphäre im Krankenhaus
1-Bett / 2-Bett Zimmer bei Krankheit oder Unfall
Keine Wartezeit - Keine Gesundheitsfragen

4.280 Bewertungen

Niemand ist gerne im Krankenhaus - deswegen sollte es so komfortabel wie möglich sein!
Ein- oder Zweibettzimmer zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur, wenn aus medizinischen Gründen besondere Ruhe notwendig ist. Ansonsten kostet die Privatsphäre im Krankenhaus eine zusätzliche Gebühr aus eigener Tasche. Für das Einbettzimmer werden circa 150 Euro pro Tag fällig.
Wer Ruhe für die Genesung bevorzugt, kann sich diese mit einer privaten Zusatzversicherung das Ein- oder Zweibettzimmer für ab 2,49 Euro sichern.

Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus | besser und schneller genesen
Privatpatient im Krankenhaus | Chefarzt, Einbettzimmer, Krankenhauswahl & mehr
Sie wünschen eine umfassende Versorgung im Krankenhaus? Mit diesen Tarifen genießen Sie alle Vorteile als Privatpatient. Sie wählen selbst das Krankenhaus. Behandlungen erfolgen durch den Chefarzt oder einen Spezialisten auf dem Fachgebiet. Zusätzlich genießen Sie weitere exklusive Vorteile und Erstattungen.
Optimaler Schutz für Kinder im Ernstfall
– Privatzimmer & Behandlung durch Chefarzt / Spezialisten
– Freie Arzt- und Krankenhauswahl
– Rooming-In für Eltern im gleichen Zimmer
Das interessiert Sie vielleicht nochHäufige Fragen zur DKV Krankenhauszusatzversicherung
Gibt es bei den Tarifen UZ1 und UZ2 eine Gesundheitsprüfung?
Nein. Für die stationären Tarife gibt es keine Gesundheitsprüfung. Sie erhalten garantiert den Versicherungsschutz?
Kann ich die Leistung direkt nach Versicherungsbeginn beanspruchen?
Ja. Aktuell entfällt die Wartezeit (normal 3 Monate). Für alle Krankenhausaufenthalte nach Versicherungsbeginn erhalten Sie die Leistung aus dem Tarif. Ausnahme sind Aufenthalte, die bereits zu Versicherungsbeginn bekannt / geplant waren. Hierfür gibt es keine Leistung.
Was ist die Möglichkeit des Upgrades?
Nein. Sie können zu einem späteren Zeitpunkt nicht ohne Gesundheitsprüfung in einen höherwertigen Tarif wechseln.
Welche Leistungen werden nicht übernommen?
Die Leistung der beiden Tarife UZ1 und UZ2 bezieht sich auf die Unterbringung im Krankenhaus. Sie werden in einem Einbett- oder Zweibettzimmer untergebracht. Die Mehrkosten der Unterbringung bezahlt die DKV.
Was ist die Ausgleichzahlung?
Ist keine Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer möglich, erhalten Sie ein Krankenhaustagegeld als Ausgleich. Sie können auch freiwillig auf die Unterbringung verzichten und erhalten das Krankenhaustagegeld.