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Kostenfreie Beratung Mo. - Fr. 09 bis 19 Uhr

Mehr als nur versichert – bei uns sind Sie nie allein

Testsiegertarife Schutzbrief

  • Kostenfrei bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung

  • Hilfe von Risikovoranfrage bis Leistungsdurchsetzung

  • Direkter Draht zu den Versicherungen

Top Empfehlung 2024 Testsiegertarife

4.280 Bewertungen

Testsieger Schutzbriefsiegel

Was beinhaltet der Testsiegertarife Schutzbrief?

  1. Risiko-Check: Detaillierte Vorabprüfung Ihrer Gesundheitsangaben im Vier-Augen-Prinzip durch zwei Spezialisten.

  2. Policen-Check: Prüfung des Versicherungsscheins nach Policierung anhand standardisierter Verfahren. Damit im Leistungsfall keine bösen Überraschungen entstehen.

  3. Leistungs-Hilfe: Begleitung bei Leistungsanträgen. Direkte Hilfe bei Widersprüchen und Ablehnungen.

  4. Anwalts-Service: Kostenfreie Erstberatung im Ernstfall durch spezialisierte Versicherungsanwälte innerhalb von 3 Tagen.

  5. Persönlicher Ansprechpartner: Fester Kontakt von Beratung bis Leistungsabwicklung per Mail und Telefon.

Ihre Vorteile mit dem Testsiegertarife Schutzbrief

1

Kostenfreier Service

bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung über Testsiegertarife. Ansonsten 99,- Euro pro Tarif, der nicht bei uns abgeschlossen wurde.

2

Hilfe durch Experten

In 30 Jahren haben wir mehr als 100.000 Kunden beraten und bei Ihrem Anliegen rund um die Zahnzusatzversicherung betreut.

3

Keine Sorgen

Wir übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung und stehen an Ihrer Seite. Von Abschluss des Vertrags bis zur Einreichung von Leistungen.

Testsiegertarife Schutzbrief: Leistung und Kosten

Leistung Bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung Ohne Abschluss einer Zahnzusatzversicherung

Risiko-Check

inklusive

25,- € Einzelpreis

Policen-Check

inklusive

25,- € Einzelpreis

Leistungs-Hilfe

inklusive

50,- € Einzelpreis

Anwalts-Service

inklusive

50,- € Einzelpreis

Persönliche Beratung

inklusive

50,- € Einzelpreis

Gesamtkosten

Kostenfrei für unsere Kunden

99,- € als Gesamtpaket

Sie haben bereits eine Zahnzusatzversicherung und wollen die Leistungen unseres Testsiegertarife Schutzbriefs nutzen?

 

Jetzt Schutzbrief abschließen

Das interessiert Sie vielleicht nochHäufige Fragen zum Testsieger Schutzbrief

“Mein Versicherer ist doch vertraglich verpflichtet, die Zahnarztrechnung zu übernehmen.”

Ihr Versicherer ist natürlich im Rahmen der Bedingungen Ihres Vertrages zur Leistung verpflichtet. In der Ausgestaltung (oder Verklausulierung) dieser Bedingungen sind die Versicherer jedoch frei. Ggf. ist damit Ihr Absicherungswunsch (rechtmäßig) eingeschränkt. Wir helfen Ihnen bereits im Vorfeld, eventuelle Formulierungen zu verstehen bzw. steuern im Risiko-Check direkt den für Sie passenden Tarif an.

Im Rahmen der Prüfung Ihrer Gesundheitsangaben gleichen wir die Annahmerichtlinien der Versicherer mit Ihrem Zahnstatus ab. Würde z.B. ein Versicherer wegen einer Vorerkrankung bestimmte spätere Leistungen ausschließen, ermitteln wir das bereits im Vorfeld und wählen einen anderen Vertrag/Tarif. Das ist insbesondere wichtig, wenn im Antrag keine Gesundheitsfragen gestellt werden, aber dennoch bedingungsgemäß Leistungsausschlüsse formuliert sind.

Innerhalb des Schutzbriefes unterstützen wir Sie, wenn der Versicherer nicht oder nicht in vollem Umfang für die von Ihnen eingereichte Zahnarztrechnung leistet. Das kann im einfachsten Fall eine E-Mail Nachricht an den Sachbearbeiter oder auch ein Telefonat mit konkreter Darlegung des vertraglich von Ihnen zu erwartenden Leistungsanspruches sein.

Angenommen Ihr Versicherer leistet nicht oder nicht in vollem Umfang für die von Ihnen eingereichte Zahnarztrechnung, dann haben wir zunächst im Rahmen unserer Schutzbriefleistungen im Kontakt mit dem Versicherer versucht eine Schlichtung/höhere Leistung zu erwirken. Bleiben diese Versuche jedoch fruchtlos (Ernstfall), kann es erforderlich sein, einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu betrauen. Dabei können wir natürlich nicht die gerichtliche Beitreibung Ihrer möglichen Forderungen übernehmen. Aber wir übernehmen eine anwaltliche Erstberatung. Ein Fachanwalt für Patientenrechte prüft Ihren persönlichen Fall anhand aller vorliegenden Unterlagen und berät Sie über mögliche Erfolgsaussichten eines Rechtsstreites. Mit diesen wertvollen Informationen können Sie Ihr weiteres Vorgehen planen.