Die beste Krankenkasse für Ihre Wünsche
Krankenkassen-Vergleich 2025
88% der Krankenkassen erhöhen Zusatzbeitrag 2025
Bis zu 850 Euro Beitragsunterschied pro Jahr
Zusatzbeitrag variiert von 1,4% bis 4,4% je nach Kasse
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Steigende Zusatzbeiträge: Unterschiede zwischen Krankenkassen können bis zu 850 Euro jährlich ausmachen
Zum 1. Januar haben 88 % der Krankenkassen ihren Zusatzbeitragssatz erhöht, wobei jede siebte Kasse den Beitrag sogar mehr als verdoppelt hat. Die günstigste bundesweite Kasse verlangt 1,84 %, während die teuerste 4,4 % berechnet. Je nach Einkommen können Versicherte bei der günstigsten Kasse bis zu 850 Euro jährlich im Vergleich zur teuersten sparen. Die insgesamt günstigste Kasse, eine betriebsbezogene, erhebt nur 1,04 %.
Seit 2015 liegt der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei 14,6 %. Krankenkassen können abhängig von ihrer Finanzlage individuelle Zusatzbeiträge erheben, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte tragen.
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Ihre Vorteile bei einem Krankenkassen-Vergleich
Geringere Kosten
in Vergleich hilft, Krankenkassen mit niedrigeren Zusatzbeiträgen zu finden, wodurch Versicherte mehrere hundert Euro im Jahr sparen können.
Bessere Leistungen
Unterschiedliche Krankenkassen bieten zusätzliche Leistungen wie alternative Heilmethoden, Zahnreinigungen, Fitnessprogramme oder Zuschüsse für Gesundheitskurse.
Höherer Bonus
Geldprämien bis zu 500 Euro für gesundheitsbewusstes Verhalten wie Nichtrauchen, Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen oder Sportaktivitäten pro Jahr und Person.
Wo sind die größten Unterschiede zwischen den Krankenkassen?
Die größten Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) liegen in den Zusatzbeiträgen, individuellen Leistungen, Bonusprogrammen und Serviceangeboten. Während der gesetzlich vorgeschriebene Basiskatalog an Leistungen für alle Krankenkassen gleich ist, unterscheiden sie sich in folgenden Bereichen:
Zusatzbeiträge: Der größte Unterschied liegt in den kassenindividuellen Zusatzbeiträgen, die jede Krankenkasse selbst festlegen kann. Diese reichen aktuell von etwa 1,04 % bis zu 4,4 %. Ein niedriger Zusatzbeitrag kann eine deutliche Ersparnis von mehreren hundert Euro im Jahr bedeuten.
Zusatzleistungen: Krankenkassen bieten Zusatzleistungen wie die Erstattung von Kosten für alternative Heilmethoden wie Osteopathie oder Akupunktur. Sie bezuschussen Gesundheitskurse wie Yoga oder Rückenschule und unterstützen bei Zahnleistungen wie professionellen Zahnreinigungen oder Zahnersatz.
Bonusprogramme: Viele Krankenkassen belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten mit Geldprämien, Zuschüssen oder Sachleistungen. Die Höhe und die Anforderungen dieser Programme variieren stark und richten sich nach beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, Zusatzversicherungen, Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder eine gesunde Lebensweise
Serviceangebote: Die Erreichbarkeit und Servicequalität der Krankenkassen variiert stark. Manche bieten digitale Services wie Gesundheits-Apps und Online-Sprechstunden, während andere ein dichtes Filialnetz haben. Auch bei Reiseimpfungen und Zusatzversicherungen für das Ausland gibt es Unterschiede.
So einfach geht der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse
Krankenkasse auswählen: Vergleichen Sie Zusatzbeiträge, Leistungen und Serviceangebote der Krankenkassen, um die passende für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Mitgliedschaft beantragen: Beantragen Sie bei der neuen Krankenkasse die Mitgliedschaft bequem online bei uns. Die neue Kasse stellt Ihnen eine Beitrittsbescheinigung aus.
Kündigung der alten Krankenkasse: Reichen Sie die Beitrittsbescheinigung bei Ihrer aktuellen Krankenkasse ein, um die Kündigung einzuleiten. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
Bestätigung des Wechsels: Die neue Krankenkasse übernimmt die Abmeldung bei der alten Kasse und informiert Sie, sobald der Wechsel abgeschlossen ist.
Neuer Versicherungsnachweis: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, damit die Sozialversicherungsbeiträge ab dem Wechseltermin an die neue Krankenkasse gezahlt werden.
Das interessiert Sie vielleicht nochHäufige Fragen zum Krankenkassen-Vergleich
Wie oft darf man die GKV Wechseln?
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürfen Versicherte ihre Krankenkasse grundsätzlich nach einer Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten wechseln. Diese Regel gilt, um eine kontinuierliche Bindung an die gewählte Krankenkasse sicherzustellen. Innerhalb dieser Zeit ist ein erneuter Wechsel nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht beispielsweise, wenn die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht. In diesem Fall können Versicherte die Kasse mit einer Frist von zwei Monaten wechseln, auch wenn die Mindestbindungsfrist bisher nicht abgelaufen ist. Ebenfalls besteht die Möglichkeit eines sofortigen Wechsels, wenn durch einen neuen Arbeitgeber eine neue Versicherungspflicht entsteht. In diesem Fall können Versicherte unabhängig von der bisherigen Bindungsfrist eine neue Krankenkasse wählen.
Bei einem Wechsel ist zu beachten, dass die Kündigung der bisherigen Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende erfolgt. In der Regel übernimmt die neue Krankenkasse die Abmeldung bei der alten Kasse, was den Wechselprozess vereinfacht. Familienmitglieder, die über die Familienversicherung mitversichert sind, können automatisch mit wechseln, wenn der Hauptversicherte seine Krankenkasse wechselt.
Ein Krankenkassenwechsel lohnt sich vor allem dann, wenn die neue Kasse niedrigere Zusatzbeiträge oder attraktivere Leistungen bietet. Dank der klar geregelten Wechselmöglichkeiten können Versicherte flexibel auf bessere Angebote reagieren.
Was kostet der Krankenkassenwechsel?
Ein Wechsel der Krankenkasse innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist für Versicherte grundsätzlich kostenlos. Es fallen weder Gebühren noch zusätzliche Kosten an, unabhängig davon, wie oft oder aus welchem Grund der Wechsel erfolgt.
Wo sind die größten Unterschiede zwischen den Krankenkassen?
Unabhängig von kostenlosem Fachwissen zur persönlichen Priorisierung des Versicherungshaushalts, können Sie angeben ob Sie die Versicherung bereits besitzen und uns den Vertrag auf Preis und vor allem Leistung untersuchen lassen.
Auch das ist natürlich gratis für Sie!
Kann ich zurück in meine alte GKV wechseln?
Wenn Sie innerhalb der GKV zu einer neuen Krankenkasse gewechselt sind, können Sie nach Ablauf der 12-monatigen Mindestbindungsfrist wieder in Ihre alte Krankenkasse zurückwechseln. Ein früherer Wechsel ist nur möglich, wenn ein Sonderkündigungsrecht (z. B. durch Beitragserhöhungen) vorliegt.
Muss ich Gesundheitsfragen beantworten für einen Wechsel?
Nein, in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen Sie keine Gesundheitsfragen beantworten, wenn Sie die Krankenkasse wechseln. Anders als in der privaten Krankenversicherung (PKV) spielt Ihr Gesundheitszustand in der GKV keine Rolle. Der Zugang ist unabhängig von Alter, Einkommen oder Vorerkrankungen gewährleistet, da die GKV dem Solidaritätsprinzip folgt.